Einige unserer Fahrzeuge können mit einem Kabelschloss ausgestattet sein. Fahrer müssen dieses Schloss verwenden, um das Fahrzeug an einem Fahrradträger zu sichern, damit sie ihre Fahrt erfolgreich beenden können.
Sie müssen Ihre Fahrt an einem geeigneten Ort beenden und Ihr Fahrzeug an einem Fahrradständer abschließen. Sie können ein Bußgeld bekommen, wenn Sie das Fahrzeug nicht sicher abschließen.
Wenn das Kabelschloss gebrochen ist, melden Sie dies bitte über die In-App-Hilfe oder durch Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst.
Bevor Sie Ihre Fahrt beginnen
Um ein Fahrzeug zu entriegeln, führen Sie bitte die folgenden Schritte aus:
- Scannen Sie den QR-Code am Lenker.
- Halten Sie Ihr Telefon offen, um sicherzustellen, dass es sich mit dem Schloss verbindet. Warten Sie, bis der Anleitungsbildschirm erscheint.
- Tippen Sie einmal auf die Taste des physischen Schlosses und warten Sie, bis das Licht blau leuchtet.
- Der Kabelstift neben der Taste springt heraus. Ziehen Sie das Kabel frei, entfernen Sie das Fahrzeug vom Fahrradträger und starten Sie Ihre Fahrt!
Hinweis: Wenn der Kabelstift nicht herausspringt, ist das Kabel möglicherweise zu straff gespannt. Bewegen Sie das Fahrzeug näher an den Fahrradträger heran, um die Spannung des Kabels zu verringern. Ziehen Sie nicht am Kabel, bis die Lampe der Verriegelungstaste blau leuchtet und der Stift herausspringt.
Nach der Fahrt
- Beenden Sie die Fahrt in der App, indem Sie auf die Taste "Lock" und anschließend auf die Taste "End Ride" tippen.
- Wickeln Sie das Kabel um einen Fahrradständer und stecken Sie den Stift in das Schloss.
- Die städtischen Vorschriften verlangen, dass Sie:
- Schließen Sie das Fahrzeug aufrecht und parallel zu einem Fahrradständer ab.
- Lassen Sie auf dem Gepäckträger Platz für andere Radfahrer.
- Schließen Sie das Fahrzeug nicht an andere Fahrzeuge an.
- Machen Sie ein Foto, das deutlich zeigt, dass Sie das Fahrzeug an einem Fahrradständer gesichert haben.
- Die Abrechnung stoppt, sobald Sie bestätigt haben, dass Sie alle diese Schritte durchgeführt haben.
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